Gas-Heizstrahler sind eine praktische Sache. Leider ist der Energie-Verbrauch, grade älterer oder günstigerer Modelle vergleichsweise hoch. Das hat inzwischen in einigen Städten zu einem Verbot von Gas-Heizstrahlern in der Außengastronomie geführt. Der Grund: Die Geräte geben eine große Menge an Kohlendioxid an die Umwelt ab. Seit das Rauchen in Gaststätten verboten ist, hat sich das Geschehen immer mehr nach draußen verlagert. Das hat dazu geführt, dass immer mehr Heizpilze aus dem Boden sprießen.
Kein deutschlandweites Verbot von Gas-Heizstrahlern
Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass es sich nicht um ein deutschlandweites Verbot handelt. Nur einige, wenige Städte haben bisher ein Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern ausgesprochen. In Teilen Münchens gilt das Verbot nur in den kalten Monaten. Im Sommer, wo die Geräte nur an wenigen Stunden des Abends benötigt werden, sind sie noch erlaubt. Besonders streng hingegen gehen beispielsweise Hamburg (Schanzenviertel) oder Berlin-Kreuzberg vor. Hier sind die Heizstrahler auf öffentlichem Boden komplett verboten. Erste Klagen gegen diese Verbote sind bereits gescheitert. Die Richter ordnen den Umweltschutz höher ein, als die wirtschaftlichen Belange der Wirte.
Gas-Heizstrahler im Privatgebrauch nicht verboten
Im Gegensatz dazu ist die Benutzung von Gas-Heizstrahlern im privaten Gebrauch nicht von diesem Verbot betroffen. Doch auch hier lohnt sich natürlich ein Blick auf den Verbrauch der Geräte. Neben dem Umweltschutz, ist auch der finanzielle Aspekt ein wichtiger Punkt. Vor allem ältere und günstigere Geräte haben oft einen vergleichsweise hohen Verbrauch. Wenn Sie bereits bei der Anschaffung auf den Verbrauch der Geräte achten, schonen Sie die Umwelt und halten die Folgenkosten im Rahmen.